Zählung und Messung

Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung und Messung besteht die Möglichkeit, den Einbau, Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen durch einen Dritten (Messstellenbetreiber) durchführen zu lassen.

Für die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Daten­umfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH gelten folgende Regelwerke:

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • TAB 2007 (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das
    Niederspannungsnetz)
  • Netzzugangsverordnung für Strom (Strom NZV)
  • Niederspannungsverordnung (Strom NAV)
  • Metering Code 2006
  • Eichgesetz und Eichverordnung

 

Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag

Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Mosbach GmbH regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH.

Messstellenrahmenvertrag (PDF)

Der Messrahmenvertrag der Stadtwerke Mosbach GmbH regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH angeschlossen sind und für die der Messstellendienstleister die Messdienstleistungen erbringt.

Messrahmenvertrag (PDF)