Hilfe bei Zahlungsproblemen

Gemäß EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 haben Sie folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden, sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein eine Forderung der SWM zu begleichen.

Abwendungsvereinbarung

Die Abwendungserklärung ist nur gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei den SWM eingeht. Wir bitten Sie, dies zu beachten. In der Abwendungsvereinbarung ist eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen enthalten. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist alternativ eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der Gesamtbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monaten oder zum Jahresende beglichen sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten bei den Stadtwerken Mosbach GmbH erfragen.
Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Abwendungsvereinbarung 01.01.2022 (PDF)

Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten

Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden, sollten bei Ihnen langfristige Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten (PDF)