Ausgeförderte Anlagen

Information zu „Ausgeförderten Anlagen“ – nach 20-jähriger Förderung

 
Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland erfolgreich eingeführt. Mit der Installation Ihrer eigenen PV-Anlage und der damit verbundenen Einspeisung in das öffentliche Netz habe Sie maßgeblich zum Ausbau Erneuerbaren Energien in Deutschland beigetragen.

Die Förderung Ihrer PV-Anlage endet nach 20 Jahren (zum Jahresende). Doch wie geht es danach weiter?

Das novellierte EEG 2021 sieht drei wesentliche Möglichkeiten zum Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage vor.

  1. Weiterbetriebsmöglichkeit: Einspeisung an Netzbetreiber

Fortführung der Einspeisung und Vergütung/Abrechnung mit dem Netzbetreiber. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar. Diese Option ist aktuell bis 31.12.2027 beschränkt. Der Vorteil dieser Variante ist, dass keine Umrüstkosten entstehen und die Anlage weiterhin wie gewohnt betrieben werden kann.

  1. Weiterbetriebsmöglichkeit: Einspeisung an Lieferanten/Vermarkter

Abnahme der Strommenge durch ein Direktvermarktungsunternehmen. Der Anlagenbetreiber muss selbst einen Direktvermarkter beauftragen. Der Wechsel in die Direktvermarktung muss uns laut §21b Abs. 1 EEG 2021 angezeigt werden. Ein Wechsel ist dabei von Monat zu Monat möglich, muss aber spätestens zwei volle Kalendermonate vorher angemeldet werden. Es entstehen höhere Kosten durch den Einbau des intelligenten Zählers.

Hinweis: Kleinere Ü20 EEG-Photovoltaikanlagen besitzen meist nicht die technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung.

  1. Weiterbetriebsmöglichkeit: Überschusseinspeisung an Netzbetreiber

Umrüstung der bestehenden Volleinspeisungsanlage auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Durch Speicherlösungen kann der Eigenverbrauch der PV-Anlage deutlich erhöht werden. Die Vergütung der Überschusseinspeisung richtet sich ebenfalls nach dem Jahresmarktwert Solar. Je nach Aufwand könnte die Umrüstung mit hohen Kosten für den Anlagenbetreiber verbunden sein. Für mehr Informationen zu den Kosten etc. bitten wir Sie einen Elektroinstallateur zu kontaktieren.

Hinweis: Zur Umstellung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung ist durch den Anlagenbetreiber ein Elektrofachbetrieb einzubinden. Dieser rüstet die Anlage um und meldet den Umbau bei uns, den Stadtwerken Mosbach GmbH, an. Durch die Umstellung wird dann ein Zählerwechsel erforderlich, was von Ihnen bei den Stadtwerken Mosbach beantragt werden muss.

 
Kurz vor Auslauf der 20-jährigen Förderung Ihrer PV-Anlage, werden wir Sie schriftlich darüber informieren und Ihnen noch einmal die Weiterbetriebsmöglichkeiten aufzeigen.