Speicherheizungen

Seit dem 1. Juli 2003 können Kunden mit Speicherheizungsanlagen im Netz der Stadtwerke Mosbach GmbH nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Dieses Lastprognoseverfahren wurde vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeitet. Es ist im VDN-Praxisleitfaden "Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" beschrieben. Die Regelungen des Lieferantenrahmenvertrages sind maßgebend. Die Stadtwerke Mosbach GmbH verwendet ein gemeinsames, temperaturabhängiges Heizungsprofil mit einer Kurvenschar in 1 Grad Celsius-Schritten. Maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738).

Lastprofil Speicherheizungen (XLS)

 

Anmeldung und Prognose

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Ihrer Speicherheizungsanlage und bei der Lastprofilprognose für die Fahrplanmeldung, dass folgende Punkte gelten:

  • Die Bezugstemperatur für die Speicherheizungsprifile ist +17°C.
  • Die Begrenzungskonstante ist bei Speicherheizungsanlagen auf "Null" gesetzt.
  • Das Lastprofilverfahren wird für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung in unserem Niederspannungsnetz ohne Beschränkung bezüglich der Maximalleistung und Jahresarbeit angewandt, d. h. die Lastprofilanwendungsgrenze 100.000 kWh/a gilt hier nicht.
  • Alternativ bauen wir auf Wunsch des Lieferanten und/oder Kunden, einen Lastgangzähler ein. Das Netznutzungsentgelt errechnet sich in diesem Fall aus Leistungs- und Arbeitspreis.
  • Für Speicherheizungsanlagen, die mittels Lastprofilverfahren beliefert werden sollen, ist im Best-practice-Datenaustauschformat im Feld Zählverfahren "E2" (=Lastprofilkunde) anzugeben.
  • Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungsanlage (A-1) sind die von uns vorgegebenen Werte maßgebend. Diese Vorgehensweise weicht vom VDN-Praxisleitfaden ab (analoge Verfahrensweise wie bei Standardlastprofilen).
  • Bei Zweizähleranlagen mit getrennter Messung für Allgemeinverbrauch und Speicherheizungsverbrauch muss jeder Zählpunkt durch den Lieferanten getrennt angemeldet werden. Es sind somit verschiedene Lieferanten für Speicherheizungs- bzw. Allgemeinverbrauch möglich.
  • Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung wird die NT-Arbeit als Speicherheizungsverbrauch und die HT-Arbeit als Allgemeinverbrauch angesetzt. Die Lastprofile werden gemäß Prognoseverbrauch skaliert. Einzähleranlagen werden durch den Lieferanten als eine Kundenanlage angemeldet und können deshalb nur von einem Lieferanten beliefert werden.
  • Bei Einzähleranlagen mit Eintarifzählung und gemischtem Heizungs- und Allgemeinververbrauch ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Heizungsverbrauchmöglich. Die Netznutzung ist nur zu den Konditionen für Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch möglich. Alternativ kann der Lieferant bei uns einen kostenpflichtigen Umbau der Zähleinrichtung beantragen.