Strom-Netznutzung

Das Energiewirtschaftsgesetz

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt neben der sicheren effizienten Versorgung auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbes.

Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ (StromNEV) und die „Verordnung über den Zugang zu Eletrizitätsversorgungsnetzen“ (StromNZV) in Kraft. Die Stadtwerke Mosbach GmbH hat entsprechend den Anforderungen des EnWG und der vorgenannten Verordnungen ihre Netzentgelte beantragt. Darüber hinaus wurden Regelungen der „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 29. Oktober 2007 (Anreizregulierungsverordnung – ARegV” zur Kostenbestimmung zur Anwendung gebracht.

Ergänzend zum EnWG wird auch das „Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK-G) und das „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) umgesetzt. Die Verrechnung erfolgt über die Netzentgelte von endverbraucherbezogenen Aufschlägen und entspricht den Vorschriften des KWK-G.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten sich die Stadtwerke Mosbach GmbH vor.

 

Verordnungen und Gesetzestexte

Stromentgeltverordnung – StromNEV

Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV