Vertragsunterlagen Strom
Die nachfolgenden Verträge bilden die rechtliche Grundlage basierend auf dem (EnWG, StromNEV und StromNZV) für den Zugang und die Nutzung der Netze der Stadtwerke Mosbach GmbH (nachfolgend SWM genannt).
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des Netzanschlusses mit den entsprechenden Kostenregelungen.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der All-inclusive-Stromliefervertrag (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der SWM in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen einem Netznutzer und einem Netzbetreiber. Der Netznutzer ist dabei entweder ein Letztverbraucher oder ein Energielieferant, der einen Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Strom an einer oder mehreren Entnahmestellen im Netz des Netzbetreibers begehrt und für die Netznutzung Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber bezahlt.
Vertrag: siehe Lieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung bei All-inclusive-Stromlieferverträgen sowie weitere Dienstleistungen der SWM.
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Ergänzend zu allen oben genannten Verträgen gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung.
Wiederverkäufernachweis
Nachweis Wiederverkäufer SWM 2021-2024
Nachweis Wiederverkäufer SWM 2018-2021