Intelligente Messsysteme

Als intelligentes Messsystem bezeichnen wir die Verbindung aus moderner Messeinrichtung und daten­sicherer Kommunikationseinheit, mit der vertrauliche Daten gesendet oder empfangen werden können. Beide Geräte zusammen (moderne Messeinrichtung und Smart-Meter-Gateway) bilden ein intelligentes Messsystem (Smart-Metering-System). Mit dem Smart-Meter-Gateway kann die moderne Messeinrichtung datensicher in das intelligente Stromnetz (Smart Grid) integriert werden. Dort können anschließend Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Energie gesteuert und aufeinander abgestimmt werden.

Für wen und ab wann ist der Einbau verpflichtend?

Seit 2020 müssen Kunden mit einem Verbrauch ab 6.000 Kilowattstunden umgerüstet werden. Dafür haben die Messstellenbetreiber für die meisten Verbrauchsgruppen acht Jahre Zeit. Wer weniger als 6.000 Kilowatt­stunden verbraucht, kann mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Bei Unternehmen, die Strom erzeugen, ist der Einbau ab sieben Kilowatt installierter Leistung vorgeschrieben.

Was sind die Vorteile für Haushalte?

Intelligente Messsysteme können dazu beitragen, Energiekosten zu minimieren und Effizienz und Komfort zu steigern. Durch intelligente Messsysteme kann der Stromverbrauch genauer und transparenter nachverfolgt werden. Wer aber sein Verbrauchsverhalten besser kennt, kann auch Stromspar-Potentiale leichter heraus­finden. Verbraucher erhalten deutlich mehr Transparenz über den eigenen Stromverbrauch und können sich diesen visualisiert anzeigen lassen. Der eigene Stromverbrauch kann so z. B. mit den Monats- oder Jahres­werten aus dem Vorjahr verglichen werden. „Stromfresser“ lassen sich einfacher identifizieren. Dazu kommt: Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt. So muss künftig kein Ablesedienst mehr die Daten ermitteln, das spart Mühe, Zeit und Geld. Die Smart-Meter-Gateways sind so ausgelegt, dass sie auch Gas, Wasser- oder Wärmeverbräuche verarbeiten können.

Was ist der Beitrag zur Energiewende?

Intelligente Messsysteme werden gebraucht, um mehr Strom aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze aufnehmen zu können. Es weht nicht immer Wind und auch die Sonne scheint nicht immer. Dennoch muss der Strom immer gleichmäßig fließen. Auch der Verkehr soll zunehmend auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Wenn nach Feierabend viele Elektroautos gleichzeitig laden, stoßen die Netze an ihre Grenzen. Die intelligenten Messsysteme ermöglichen, die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen. Mit ihnen kann der Netzbetreiber sein Stromnetz besser auslasten.

Vorteile für Unternehmen?

Unternehmen können mit intelligenten Messsystemen ebenfalls Kosten einsparen. Intelligente Messsysteme sind eine gute technische Grundlage für betriebliches Energiemanagement. Viel Einsparpotenzial bietet auch die Möglichkeit, verschiedene Verbrauchssparten gesammelt über das intelligente Messsystem zu messen. Für Unternehmen lohnt ein Einbau aus ökologischer und finanzieller Sicht.

BSI und Datenschutz

Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt Schutzprofile und Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Das BSI entwickelt keine Smart-Meter-Gateways, sondern legt sicherheitstechnische Anforderungen für die Entwicklung, Produktion und Auslieferung der Smart-Meter-Gateways und für deren Betrieb fest. Das Smart-Meter-Gateway stellt dabei technisch die Umsetzung von Datensicherheit und Datenschutz sicher. Die Sicherheitsstandards, die beim Smart Meter umgesetzt sind, sind sogar höher als beim Online-Banking.

Welche Kosten entstehen?

Verantwortlich für Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist der Messstellenbetreiber. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellen­betreiber. Dieser ist u. a. für den Einbau, die Wartung und den sicheren Betrieb zuständig. Die Kosten für den Messstellenbetrieb müssen die Endverbraucher tragen, wobei sich der grundzuständige Messstellenbetreiber an die im Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Preisobergrenzen halten muss. Schon heute bezahlen Kundinnen und Kunden mit ihrer Stromrechnung auch für ihren Stromzähler. Für die neuen Geräte schreibt das Gesetz Höchstpreise vor. Dabei gilt: Wer viel Strom verbraucht oder erzeugt, zahlt auch mehr. Er kann aber auch mehr von der neuen Technik profitieren. Zum Beispiel: Die jährlichen Kosten für die „Grundaus­stattung“ mit einer modernen Messeinrichtung bei einem Durchschnittshaushalt in Deutschland entsprechen in etwa den Kosten für einen alten Zähler. Sie dürfen maximal 20 Euro brutto pro Jahr betragen. Wird dort (optional) ein intelligentes Messsystem installiert, dürfen maximal 40 Euro brutto abgerechnet werden.