Balkonanlagen/Plug-In-Anlagen

Unterlagen für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

 
Da das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Beschränkung der Anlagenleistung kennt, handelt es sich bei Stecker-, Balkon-, Kleinst- oder Mikro-Anlagen in jedem Falle um EEG-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2021 und unterliegen somit allen Pflichten des EEG.

Das bedeutet, dass Sie folgende Punkte beachten und umsetzen müssen:

Netzanschluss
Der Anlagenbetreiber hat die Errichtung einer Plug-In-Anlage / Balkonanlage vorab dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Zähler
Der Stromzähler des Anlagenbetreibers muss vor Inbetriebnahme der Plug-In-Anlage zwingend auf einen Zwei-Richtungszähler getauscht werden.
In keinem Fall ist ein Bezugszähler ohne Rücklaufsperre zulässig!
Sollte der Anlagenbetreiber ohne Kenntnis des Netzbetreibers eine solche Anlage in Betrieb nehmen und in der Folge der Bezugszähler rückwärtslaufen, steht ein strafrechtlicher Betrugsverdacht im Raum, welcher weitere strafrechtliche Schritte mit sich bringt.

Meldepflicht
Auch Plug-In-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet bzw. registriert werden (www.marktstammdatenregister.de)

Durch die geringe Leistung der Plug-In-Anlagen wird davon ausgegangen, dass Sie keinen erzeugten Strom in das Netz der Stadtwerke Mosbach GmbH einspeisen, sondern diesen Strom lediglich selbst verbrauchen. Aus diesem Grunde erhalten Sie für Plug-In-Anlagen keine Vergütung nach EEG.

Falls Sie neben der Plug-In-Anlage/Balkonanlage bereits eine Photovoltaikanlage betreiben oder dies in naher Zukunft planen, bitten wir Sie uns dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
 

Anmeldung Balkonanlagen (PDF)

Antrag Zählereinbau und -wechsel auf Kundenwunsch (PDF)

CHECKLISTE Balkonanlage (PDF)

Datenblatt F2 (PDF)

Inbetriebsetzungsprotokoll F1 (PDF)