Energieserviceanbieter (ESA)

Mit dem Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 wurde der Energieserviceanbieter (ESA) als neuer externer Marktteilnehmer eingeführt. Dieser hat das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte vom zuständigen Messstellenbetreiber zu beziehen. Bitte nutzen Sie für Anmeldungen die Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers zur Übermittlung von Messprodukten durch den Messtellenbetreiber an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers.

Muster Einwilligungserklärung für ESA-Prozess