Zähler- und Gerätewechsel

Ein-/Ausbau oder Wechsel von Zählern oder Geräten auf Kundenwunsch

Wünschen Sie als Kundin/Kunde den Ein-/Ausbau oder den Wechsel von Zählern oder Geräten, dann werden diese Arbeiten über einheitliche Pauschalpreise abgerechnet. Zur Beauftragung von Arbeiten an Messeinrichtungen steht Ihnen das Formular „Auftrag Zähler- und Gerätewechsel“ zur Verfügung. In diesem Dokument finden Sie auch Angaben zu den einzelnen Preisen. 

Wenn Sie uns den Auftrag für einen Zähler- oder Gerätewechsel erteilen, muss bitte zusätzlich das Dokument „Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)“ von einem, durch Sie beauftragten, Elektrofachunternehmen ausgefüllt werden.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Einbau, bzw. Wechsel von Zählern und Geräten ausschließlich in TAB-gerechten Zählerplätzen durchgeführt werden darf.

Die Fertigmeldung der Umbaumaßnahmen kann aus Sicherheitsgründen nur durch einen eingetragenen Installateur erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass für Umbauarbeiten Ihrer Kundenanlage eine separate Rechnung durch den von Ihnen beauftragten Installateur anfällt.

Dokumente

Auftrag Zähler- und Gerätewechsel (PDF)

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (PDF)