Reduzierter Umsatzsteuer-Anteil

Alle Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 1. Juli 2020 von der Stadtwerke Mosbach GmbH erbracht werden, unterliegen dem von der Bundesregierung reduzierten Umsatzsteuersatz. Dies gilt auch dann, wenn auf bestehenden Vertragsvorlagen oder Ähnlichem noch der ursprüngliche Umsatzsteuer­satz ausgewiesen ist. Die Berechnung des reduzierten Umsatzsteuersatzes gilt zunächst, wie von der Bundesregierung beschlossen, bis zum 31. Dezember 2020.
Für Lieferleistungen der Stadtwerke Mosbach für Energie und Trinkwasser gelten für den gesamten Lieferzeitraum 2020 wegen des Ablesezeitpunkts Ende des Jahres (Stichtagsprinzip) jeweils die geminderten Umsatzsteuersätze von 16 % bzw. 5 %.