Neue Fristen

Ab 6. Juni tritt eine wichtige energiewirtschaftliche Änderung in Kraft. Ein- und Auszüge können ab diesem Datum nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass nachträglich gemeldete Ein- und Auszüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden können.
Deshalb gilt dann:

1. Meldungen von Ein- und Auszügen immer im Vorhinein mit einem Vorlauf von mindestens drei Werktagen melden.

2. Die Übermittlung der Zählerstände muss zum Zeitpunkt der Übergabe erfolgen.

Die Stadtwerke sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten. Deshalb bitten wir um Beachtung der neuen Fristen.

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