Erzeugungsanlagen

Einspeisemanagement

 
Der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen hat seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen.

Welche technischen Anforderungen Solarstromanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) erfüllen müssen,
regelt § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2021.

Fernwirkunterstation
Alle Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen. Hierfür ist eine sogenannte Fernwirkunterstation notwendig. Diese können Sie gerne über uns beziehen. Hierfür kann folgendes Bestellformular genutzt werden: Bestellung Fernwirkunterstation.

Rundsteuerempfänger
Anlagen mit einer installieren Leistung > 25 Kilowatt und maximal 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren. Das entsprechende Bestellformular für den sogenannten Rundsteuerempfänger finden Sie hier: Bestellung Rundsteuerempfänger.

Solarspitzengesetz
Seit dem 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz. Es bringt wichtige Änderungen für Betreiber von Solaranlagen mit sich. Ziel ist es, erneuerbare Energien besser ins Stromnetz zu integrieren, die Netzstabilität zu erhöhen und Überlastungen, zum Beispiel zur Mittagszeit an besonders sonnigen Tagen, zu vermeiden. Neuanlagen die zunächst ohne Steuerbox bzw. Smartmeter in Betrieb gehen, dürfen nur 60% ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Mit der Installation eines Smart Meters entfällt diese Begrenzung und es kann die volle Einspeisekapazität genutzt werden. Bestandsanlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Alle anfallenden Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch den Anlagenbetreibern bzw. die Anlagenbetreiberin zu übernehmen.

Nach der gesetzlichen Rangfolge kommt das Einspeisemanagement nur dann zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen entlastet werden kann. Wird EE- oder
KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, so hat der Anlagenbetreiber gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung.
 
Ansprechpartner Technik für Rückfragen
Herr Spitzer
Telefon 06261 8905-48
Stadtwerke Mosbach GmbH
Am Henschelberg 6
74821 Mosbach
T.Spitzer@swm-online.de

Unterlagen senden Sie bitte zu Händen Frau Angles an netzbetreiber@swm-online.de oder per Post.
 

Wichtiger Hinweis

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