Vorsicht irreführende Schreiben in Umlauf
In diesen Tagen erreichen zahlreiche Haushalte Postsendungen eines privaten Messstellenbetreibers, genauer der DMG Deutsche Messwesen GmbH/metrify smart metering GmbH. Diese Schreiben wirken amtlich und setzen Empfänger unter Zeitdruck, ihren Stromzähler auszutauschen.
HIERZU IST ZU SAGEN:
Die Stadtwerke Mosbach sind nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stadtgebiet. Diese Schreiben werden NICHT von uns versandt und stehen in KEINEM Zusammenhang mit von uns auszuführenden Arbeiten.
WICHTIG:
– Offizielle Mitteilungen zu einem Zählertausch erhalten Sie NUR von uns. Wir schreiben Sie IMMER PERSÖNLICH an und niemals als Postwurfsendung an „Alle Bewohner“.
– Das in dem Schreiben genannte Datum ist KEINE GESETZLICHE FRIST und keine Frist der Stadtwerke Mosbach. Sie müssen dieses Datum in keiner Weise berücksichtigen.
– Bei dem Absender handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Wer auf das Anschreiben nicht reagiert, verliert dadurch keine Rechte und versäumt keinen von uns angekündigten Einbautermin. Sie können diese Schreiben komplett ignorieren.
ANGEBOT NICHT BINDEND
Die im Schreiben hervorgehobene kostenlose Installation bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb insgesamt kostenfrei ist. Nach dem uns vorliegenden Schreiben kostet der Messstellenbetrieb 99 Euro brutto pro Jahr und ist mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verbunden. Maßgeblich sind stets die vollständigen Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Von Vertragsabschlüssen, die unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderzusagen erfolgen, ist DRINGEND ABZURATEN.
Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt – wir erheben nur die dort festgelegten Gebühren.
UNBEDINGT PRÜFEN:
- alle einmaligen und laufenden Kosten,
- Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen,
- Widerrufsbedingungen,
- genauen Leistungsumfang,
- Zusatzkosten für Umbauten bzw. technische Anpassungen,
- Folgen eines Wechsels des Messstellenbetreibers.
Informationen wie Zählernummern oder Vertragsdaten sind sensible persönliche Daten. Geben Sie diese wichtigen Details erst an Dritte, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie ein Angebot außerhalb Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers annehmen wollen.
Gesetzlicher Smart Meter-Einbau
Ob und wann an Ihrer Messstelle ein Einbau vorgesehen ist, richtet sich unter anderem nach Stromverbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage und dem Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Wir – die Stadtwerke Mosbach – informieren Sie rechtzeitig und zuverlässig, sollte so eine Maßnahme anstehen. Sie erfolgt immer vollkommen unabhängig von irgendwelchen Werbeangeboten.
Wenn die Stadtwerke Mosbach als grundzuständiger Messstellenbetreiber einen Zählerwechsel vorsieht, informieren wir alle betroffenen Kundinnen und Kunden gesondert und eindeutig unter Angabe der erforderlichen Einzelheiten.
Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG
Eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist nicht an den Abschluss eines Vertrages mit einem bestimmten wettbewerblichen Messstellenbetreiber gebunden. Sie setzt insbesondere eine unter die gesetzlichen Regelungen fallende steuerbare Verbrauchseinrichtung und die Erfüllung der technischen und regulatorischen Voraussetzungen voraus. Höhe und Abrechnung hängen vom gewählten Entgeltmodul und den Umständen der jeweiligen Messstelle ab.
Wichtig: Der Abschluss des angebotenen Messstellenvertrages führt daher nicht allein oder automatisch zu der im Anschreiben genannten Entlastung.
Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auch auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de
Sie sind unsicher?
Gerne prüfen wir, ob für Ihre Messstelle ein Zählerwechsel durch uns vorgesehen ist. Halten Sie hierzu bitte Ihre Zählernummer oder Marktlokations-ID bereit.
Telefon: 06261 8905-0
E-Mail: info@swm-online.de







