Preisbestandteile
Kostenbereiche
- Die Netzinfrastruktur
Die Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und weiteren Betriebsmitteln des Verteilnetzes - Die Systemdienstleistungen
Dienstleistungen, die zur Verteilung des Stroms notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Stromversorgung bestimmen - Die elektrischen Verluste
Die bei jeder Übertragung elektrischer Energie entstehenden Verluste - Die Kosten für das vorgelagerte Netz,
sowie diejenigen Kosten, die vom Netzbetreiber nach dem Stromeinspeisegesetz zu tragen sind.
Preise für Entnahmestellen mit Lastgangzählung
Die Preise für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind abhängig von deren Jahresbenutzungsdauer.
- Kunden mit mindestens 2.500 h/a
- Kunden mit weniger als 2.500 h/a.
Die Preise bestehen jeweils aus einem Jahresleistungspreis und einem Arbeitspreis.
Preise für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung
Für Kunden mit Entnahmestellen ohne Lastgangzählung, die 30 kW und eine Jahresarbeit von 100.000 kWh nicht überschreiten fällt ein Arbeitspreis und ein Grundpreis an.
Bei Kunden mit Entnahmestellen ohne Lastgangzählung wenden wir das synthetische Lastprofilverfahren an.
Preise für sonstige Leistungen
Zu den beschriebenen Preisen stellen wir folgende Preise in Rechnung.
- Messstellenbetrieb inkl. Messung
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen. - Messung
Die Messung umfasst die Erfassung, die Plausibilisierung und die Bereitstellung von Zählwerten. Gem. § 17 Abs. 7 StromNEV ist ab dem 01.01.2017 ein gemeinsames Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung zu bilden. - Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätzen. - Gesetzliche Umlagen
- KWKG-Umlage
Das KWK-G dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Finanziert wird diese Förderung durch die KWK-Umlage. - § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage
Letztverbraucher mit atypischer Netznutzung können ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 S.1 oder S.2 StromNEV beantragen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt. - Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17 Abs. 5 EnWG
Mit der 2013 eingeführten Offshore-Haftungsumlage will die Bundesregierung Windkraftanlagen auf hoher See fördern. Die Haftungsumlage dient zur Refinanzierung von möglichen Entschädigungszahlungen. - Umlage für abschaltbare Lasten (§18 AbLaV)
Mit der 2014 eingeführten Umlage nach § 18 AblaV sollen Kosten für abschaltbare Lasten gedeckt werden. Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große industrielle Stromverbraucher vom Netz gehen können, wofür sie eine Entschädigung erhalten.
- KWKG-Umlage
- Bei Mehr- bzw. Mindermengen
gelten die Preise entsprechend der jeweils gültigen EnBW-Preisliste. - Die Umsatzsteuer
und künftige die Netznutzung betreffende Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.